AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND GELTUNGSBEREICHE

1. Verkäufe und Lieferungen der Produkte sowie Dienstleistungen der Firma keepbit IT-SOLUTIONS GmbH in der Brixener Straße 8, 86165 Augsburg erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen”), welche der Auftraggeber durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der gelieferten Produkte anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Die Geltung abweichender und/oder ergänzender Geschäftsbedingungen des  Auftraggebers ist ausgeschlossen, auch wenn die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit Produkten sind Waren gemeint oder Service der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH.
3. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

1. Die Angebote der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH sind freibleibend.
2. Verträge kommen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH zustande, deren Inhalt maßgeblich ist.

3. PREISE UND ZAHLUNG

1. Die Preise der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH gelten frei Haus und richten sich nach der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Zahlungskondition beträgt ab Rechnungsdatum 14 Tage ohne Abzug. Die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen.
3. Zahlung hat ausschließlich an das in der Rechnung erwähnte Bankkonto zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Schecks und insbesondere Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht als Zahlungserfüllung, angenommen. Einziehungskosten, Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Weiterbegebung und Prolongationen gelten nicht als Erfüllung. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers wird nicht berührt durch ein Verlangen nach Minderung, durch den Rückstand weiterer Teile aus dem Kaufvertrag oder durch Gegenforderungen.
4. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von keepbit IT-SOLUTIONS GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Versandes. Die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH ist berechtigt, auch vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern.
2. Ein verbindlicher Liefertermin ist eingehalten, wenn die Lieferung an diesem Termin an den Auftraggeber bzw. die angegebene Lieferadresse abgesandt wird. Die Einhaltung jedes Liefertermins setzt die pünktliche Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers einschließlich des pünktlichen Eingangs etwa vereinbarter Anzahlungen voraus.
3. Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unfrei.
4. Unvorhergesehene Ereignisse wie Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH, -Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, schwerwiegende Transportstörungen und höhere Gewalt, soweit sie von der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH nicht verschuldet sind, und     sonstige außerhalb des Einflussbereiches von der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH liegende und von der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH nicht zu vertretene Ereignisse entbinden keepbit IT-SOLUTIONS GmbH für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung.
5. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung, vom Eintritt der Störung wird der Auftraggeber in angemessener Weise unterrichtet. Im Falle des von der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH zu vertretenden Lieferverzuges kann der Auftraggeber nur nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens vier Wochen mit ausdrücklicher Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten.
6. Schadensersatzansprüche sind nach Maßgabe der Regelung unter Ziffer VII. ausgeschlossen.
7. Teillieferungen sind zulässig und werden mit deren Ausführung berechnet.
8. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Auftraggeber über, wenn die Ware das Werk/Lager verlässt.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die gelieferte Ware bleibt – bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen – Eigentum der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH. Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware an Dritte ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Auftraggeber tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH ab, die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Auftraggeber ist widerruflich ermächtigt, die an keepbit IT-SOLUTIONS GmbH abgetretene Forderung treuhänderisch für die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH kann diese Ermächtigung sowie die     Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Auftraggeber mit wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH in Verzug ist.
2. Bei Lieferung in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland,
wird der Auftraggeber alles tun, um unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Auftraggeber wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikationen usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, und sie auf Verlangen der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergang (insbesondere Feuer und Wasser) zu versichern, dies auf Verlangen nachzuweisen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH abzutreten.
4. Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mindestens 20 % übersteigt, gibt die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei. Im Übrigen ist die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH berechtigt, sämtliche ihr aus dem vorstehenden Eigentumsvorbehalt zustehenden Rechte einschließlich der Einziehung abgetretener Forderungen geltend zu machen, sobald der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät.

6. GEWÄHRLEISTUNG

1. Offensichtliche Mängel der Lieferung sind unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen und zu spezifizieren, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer     Erkennbarkeit. Mündliche und/oder spätere Mängelrügen können nicht von der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH berücksichtigt werden.
2. Bei jeder Mängelrüge kann die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH von dem Auftraggeber verlangen, dass er die beanstandeten Produkte an die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH auf Kosten der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Auftraggebers als unberechtigt, da sie grobfahrlässig bzw. vorsätzlich erfolgte, so ist der Auftraggeber zum Ersatz aller in     diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen – z.B. Versandkosten – verpflichtet.
3. Soweit die gelieferten Produkte mit einem Mangel behaftet sind, ist die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH zunächst zur für den Auftraggeber kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die     Ersatzlieferung fehl oder ist die Mangelbeseitigung der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl – unbeschadet     etwaiger Schadenersatzansprüche gemäß Ziffer 5 – Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Von der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH ersetzte Produkte gehen in das Eigentum der keepbit IT-SOLUTIONS GmbH über.
4. Alle Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Ware an den Auftraggeber bzw. Erbringung der Leistung.

7. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

1. Die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH haftet nicht für Schäden, die aus einer Abweichung von den Herstelleranforderungen oder technischen Daten der Produkte beruhen.
2. Die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH haftet für Schäden des Auftraggebers nur, soweit diese von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet keepbit IT-SOLUTIONS GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
3. Von der Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 5 ausgenommen sind Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziffer 5 erfasst     auch die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstehenden Mängelschäden und solche Mangelfolgeschäden, gegen die die Zusicherung den Auftraggeber gerade absichern sollte; für sonstige Mangelfolgeschäden haftet die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH nur in der nach Ziffer 5 beschränkten Weise.
4. Weitergehende oder andere Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen wegen eines  Sachmangels sind ausgeschlossen.

8. DATENSCHUTZ

Die keepbit IT-SOLUTIONS GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Nutzers nach Maßgabe der deutschen Datenschutzgesetze. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

9. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sowie Leistungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten ist Augsburg. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

10. SCHLUSSBESTIMMUNG

1. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
2. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Augsburg, den 01.02.2013